Argumente
Die Mindestbesteuerung soll nur für international tätige Grossunternehmen mit einem Umsatz von mindestens 750 Millionen Franken pro Jahr eingeführt werden. Davon betroffen sind weniger als ein Prozent aller Firmen in der Schweiz. Für die übrigen Unternehmen (z.B. KMU) wird sich nichts ändern. In der Bundesverfassung muss eine Grundlage geschaffen werden, die diese Ungleichbehandlung explizit zulässt.
Keine Steuergeschenke ans Ausland
Staatliche Leistungen absichern
Die Vorlage sichert hohe Steuerbeiträge der Unternehmen ab und stabilisiert damit die Finanzierung öffentlicher Leistungen. Das kommt allen zugute.
Attraktivität der Schweiz erhalten
Der Beschluss der OECD setzt die Schweiz unter Druck. Der Standortwettbewerb nimmt zu. Die Vorlage sichert weiterhin attraktive Bedingungen für Bevölkerung und Unternehmen.
Fragen und Antworten
Nur grosse, international tätige Unternehmensgruppen mit einem jährlichen Umsatz von mindestens 750 Millionen Franken unterliegen der neuen Mindestbesteuerung. In der Schweiz zählen einige wenige Hundert inländische sowie wenige Tausend ausländische Unternehmensgruppen dazu.
Für inländisch tätige Unternehmen und KMU ändert sich nichts.
Wird die Verfassungsänderung angenommen, kann der Bundesrat die Einführung der Ergänzungssteuer mit einer Verordnung umsetzen. Die Verordnung soll aber nur solange gelten, bis sie von einem Bundesgesetz abgelöst wird. Der Bundesrat muss dieses Bundesgesetz spätestens nach sechs Jahren vorlegen.
Die Unternehmen werden die 15 Prozent Mindeststeuer so oder so bezahlen müssen. Falls die Mindestbesteuerung in der Schweiz nicht erreicht wird, könnten andere Staaten den fehlenden Betrag einziehen. Die Schweiz würde bei einem Nein unnötig Steuereinnahmen ins Ausland verschenken.
Die finanziellen Auswirkungen einer Mindestbesteuerung sind gemäss dem Bund unsicher, da sie stark von der Gesetzgebung in anderen Ländern und dem Verhalten der Unternehmen abhängen. Zudem können nicht alle Reformelemente geschätzt werden. Die Einnahmen aus der Ergänzungssteuer werden grob auf anfänglich 1 bis 2.5 Mrd. Franken jährlich geschätzt.
Die Einnahmen aus der Ergänzungssteuer verbleiben zu 75 Prozent bei den Kantonen, in denen die betroffenen Unternehmen steuerpflichtig sind. Ein Teil der Einnahmen fliesst aber in den Finanzausgleich und kommt damit auch denjenigen Kantonen zugute, die nicht oder nur wenig von den Zusatzeinnahmen aus der Ergänzungssteuer profitieren. Die Kantone entscheiden souverän über die Verwendung ihrer Einnahmen. Sie müssen aber die Gemeinden angemessen berücksichtigen.
Dem Bund stehen 25 Prozent der Einnahmen zu. Auch von diesen Einnahmen geht ein Teil an den nationalen Finanzausgleich. Die restlichen Einnahmen verwendet der Bund zur schweizweiten Förderung der Standortattraktivität.
Aktuelles
Zürcher Komitee
JA zur OECD-Mindeststeuer



































































































